Sarepta Schwesternschaft

Aufgabenfelder


Unser Auftrag Diakonischer Dienst:

Dem Glauben Hände geben

Die Sarepta Schwesternschaft ist eine konfessionsübergreifende Dienstgemeinschaft. Für uns bedeutet Nachfolge Jesu Christi, dort anzupacken, wo Menschen Unterstützung, Begleitung und ein offenes Ohr benötigen. Unser Dienst findet dort statt, wo das Leben spielt – zugewandt und wertorientiert.

Unser Selbstverständnis: Engagiert und Solidarisch

Diakonischer Dienst bei Sarepta bedeutet mehr als „nur“ Arbeit. Er zeichnet sich aus durch:
  • Engagement und Geist: Ob im Hauptamt, in der Freizeit ehrenamtlich oder im Nebenamt – jede Schwester trägt den diakonischen Auftrag in ihren Wirkungskreis getragen von einer christlichen Grundhaltung.
  • Solidarität unter Frauen: Wir sind besonders sensibel für Frauenthemen und üben Solidarität mit Menschen in prekären Lebenslagen.
Gemeinsam stärker: Der Rückhalt der Gemeinschaft
Niemand dient allein. Die Schwesternschaft bietet das Fundament für diesen anspruchsvollen Dienst:
  • Reflexion & Austausch: In Schwesternkreisen und regelmäßigen Treffen tauschen wir uns über ethische Fragen und Herausforderungen des Lebens aus. Und Feiern gemeinsam Andachten und Gottesdienste.
  • Theologische Qualifizierung: Durch den Basiskurs Diakonie schärfen wir unser Profil und finden eine gemeinsame Sprache für unser Handeln.
  • Fürbitte: Wir wissen uns im Gebet verbunden – das gibt Kraft, auch in schwierigen Situationen dranzubleiben.

Wo wir wirken: Vielfalt in der Praxis

Unsere Schwestern bringen ihre Kompetenzen in unterschiedlichsten Feldern ein. . Sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich. Der diakonische Auftrag ist dabei so vielfältig wie die Talente unserer Mitglieder:
 
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Haus der Stille
Am Zionswald 5
33617 Bielefeld
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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